Kurfürst-Balduin-Realschule plus Fachoberschule Kaisersesch

Infektionsschutzänderung ab Montag, 02. Mai 2022

  • Nur für infizierte Personen gilt eine Absonderungspflicht von fünf Tagen, wobei in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome vorgelegen haben dürfen; die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Eine Freitestung ist nicht mehr vorgesehen.
  • Es entfallen die zweimaligen anlasslosen Testungen wie auch die 5-Tages-Testungen für Kontaktpersonen.
  • Masken können weiterhin freiwillig getragen werden.