Kurfürst-Balduin-Realschule plus Fachoberschule Kaisersesch

Schulbetrieb in der Corona-Pandemie und Regelungen ab 21.06.2021

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

am 21.06.2021 tritt der Hygieneplan-Corona in der 9. überarbeiteten Fassung in Kraft. Wesentliche Änderungen bzw. Konkretisierungen betreffen folgende Bereiche:

  • Maskenpflicht
  • Infektionsschutz im Fachunterricht
  • Mensabetrieb

Zusammengefasst bedeutet das für unsere Schule zurzeit, dass die Maskenpflicht für alle Personen im Schulgebäude gilt, bis der Platz im Klassenraum erreicht ist. Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht keine Maskenpflicht. Ebenso können Naturwissenschaftlich-technischer und fachpraktischer Unterricht sowie Sportunterricht regulär stattfinden. Bezüglich Pausenverkauf und Mensabetrieb gilt das Abstandsgebot von 1,50 m, Schülerinnen und Schüler aus einer Klasse bzw. einem Kurs  können ohne Maske und Abstand am Tisch sitzen. Weiterhin ist das Hygienegebot zu beachten und Abstand einzuhalten, wo immer möglich.

In unserem Schulzentrum hat die Maskenpflicht bei Warteschlangen, insbesondere beim Warten auf den Bus und im Bus weiterhin Bestand. 

Bis zum 11.06.2021 wurden alle Jahrgangsstufen im Wechselunterricht beschult. Ab dem 14.06.2021 bis zum Schuljahresende am 16.07.2021 ist Präsenzunterricht.  Am 21.06.2021 startet wieder regulär die Ganztagsschule mit Mensabetrieb, d. h. für nicht von der GTS beurlaubte Schülerinnen und Schüler besteht Teilnahmepflicht. 

Zum 26. April 2021 wurden die Regelungen des Bundes zur Testpflicht für Schülerinnen und Schüler eingeführt. Diese wurden für geimpfte Personen und genesene Personen dahingehend geändert, dass diese mit negativ getesteten Personen gleichgestellt werden. Für Sie besteht nun unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, auch ohne verpflichtende Teilnahme an der Testung am Präsenzunterricht teilzunehmen. Nähere Informationen:

  • Corona-Bekämpfungsverordnung: Link
  • Hygieneplan Schulen ab 21.06.2021: Download
  • Geändertes Konzept Selbsttest an Schulen ab 21.06.2021: Download
  • Elternschreiben für Schüler/innen unter 12 Jahren: Download
  • Elternschreiben für Schüler/innern ab 12 Jahren: Download
  • Anschreiben für volljährige Schüler/innen: Download

Die Erweiterung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes schreibt die Umsetzung für die Schule folgendermaßen vor:

  • Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler

Da Tests verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind, müssen keine schriftliche Einverständniserklärung mehr abgegeben werden. Es reicht aus, wenn Schüler/innen am Testtag zum Unterricht erscheinen. Alle testen sich zweimal in der Woche selbst. Vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen müssen unter bestimmten Voraussetzungen keinen Testnachweis erbringen. Die Selbsttestungen in der Schule sind kostenlos.

Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder Arztpraxen sind zulässig. Die Nachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. In Ausnahmefällen werden Nachweise über Tests, die zuhause durchgeführt wurden, akzeptiert (siehe Downloads). Eine Weitergabe der kostenlosen Testkits aus den Großpackungen der Schulen an Eltern und Schüler/innen ist unzulässig, solange keine Einzeltestkits zur Verfügung stehen. 

Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis oder die Selbstauskunft vorlegt, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Eine Befreiung oder ein Widerspruch gegen die Tests ist nicht zulässig. Die Präsenzpflicht gilt weiterhin.

In der Präsenzphase finden weiter Leistungsnachweise in mündlicher und schriftlicher Form statt. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weil sie nicht am Test teilnehmen und keinen anderen Nachweis haben, müssen in Absprache mit den Lehrkräften alternative Leistungsnachweise erbringen. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.).

  • Übergang in den Fernunterricht ab 165er Inzidenz

Wenn die 7- Tage-Inzidenz im Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen 165 überschreitet, erfolgt der Übergang in Fernunterricht.

  • Notbetreuung bis 7. Klassenstufe

Eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler bis zur 7. Klassenstufe sowie für alle, die zusätzliche Unterstützung brauchen, wird angeboten.

  • Ausnahmen für die Abschlussklassen

In den Klassenstufen 8 bis 12, die in diesem und dem kommenden Jahr ihren Abschluss machen,  können die Schülerinnen und Schüler auch bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 165 in kleinen Gruppen in den Präsenzunterricht geholt werden. Abschlussprüfungen werden grundsätzlich in Präsenz geschrieben, auch bei einer Inzidenz über 165. Sie sind von den Regelungen der Testpflicht ausgenommen.

  • Wiedereröffnung der Schulen unter 165er Inzidenz

Bleibt die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165 kann wieder der Wechselunterricht aufgenommen werden, vorzugsweise zum Wochenbeginn.

Anleitung und Downloads:

Hygiene- und Quarantänevorschriften:

  • Grundsätzliche Maskenpflicht: Medizinische  Gesichtsmasken (auch Mund-Nasen-Schutz oder OP-Masken genannt) oder FFP2-Maske,
  • Abstandsgebot mindestens 1,50 m in Räumen und im Außengelände, kein Körperkontakt,
  • Händedesinfektion, Wegeführung, Lüften,
  • 14-tägige Quarantänezeit für positiv Getestete und Kontaktpersonen der Kategorie I,
  • nach einem positiven Test darf frühestens 14 Tage nach dem positiven Test und mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit die Schule wieder besucht werden.

Weitere Informationen:

  • Schreiben der Ministerin vom 01.06.2021: Download
  • Schreiben der Ministerin vom 17.05.2021: Download
  • Schreiben der Ministerin vom 22.04.2021: Download
  • Wegeführung und Pausenbereiche: Download
  • Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita und Schule: Download

Herzliche Grüße und bleiben Sie / bleibt gesund.

Hans-Jürgen Schmitz
Schulleiter