Kurfürst-Balduin-Realschule plus Fachoberschule Kaisersesch

Organisation unseres Schulbetriebes in den Stufen 5 bis 12 aufgrund des Shutdowns ab dem 16. Dezember 2020

Maßnahmen bis zu den Weihnachtsferien:

  • Am Dienstag, 15.12.2020 findet Unterricht einschließlich GTS nach Plan statt. Die letzten beiden Stunden sind Klassenleiterunterricht. 
  • Von Mittwoch, 16.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020, wird die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler aufgehoben. Schülerinnen und Schüler, die zuhause bleiben können, sollen zuhause bleiben.
    Die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler teilen der Schule über die Klassenleitung bis Dienstag, 15.12.2020, 13:00 Uhr mit, ob sie von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, zuhause zu bleiben. Das unterrichtliche Angebot findet in den üblichen Klassen und Kursen statt.
  • Fernunterricht findet in den drei Tagen vor den Weihnachtsferien nicht statt.
  • Für den Fall, dass in der Zeit vom 16.12.2020 bis zum 18.12.2020 sowie vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2021 Klassenarbeiten, Kursarbeiten oder sonstige Leistungsnachweise angesetzt sind, ist im Einzelfall zu prüfen, was davon entfallen oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden kann. Sollte das nicht möglich sein, finden diese in der Schule statt. An die Stelle von Klassenarbeiten oder Kursarbeiten kann auch eine Ersatzleistung treten.
  • Von Mittwoch, 16.12.2020, bis Freitag, 18.12.2020, kann das FOS-Praktikum stattfinden, sofern die Schülerinnen und Schüler dies wünschen und die Praktikumsbetriebe keine Einschränkungen vorgesehen haben. Danach ist es bis zum 15. Januar 2021 ausgesetzt. Dabei werden die Praktikumstage bei der Organisation des Fernunterrichts mit abgedeckt, zum Beispiel kann der 2. Fachbericht vorgezogen werden.

Maßnahmen nach den Weihnachtsferien:

  • Vom 04.01.2021 bis zum 15.01.2021 findet ausschließlich Fernunterricht statt.
  • In dieser Zeit bieten wir eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der Klassenstufe 7 an. Schülerinnen und Schüler, deren häusliche Lernsituation nicht ausreichend förderlich ist, weil sie zum Beispiel nicht über gute räumliche oder technische Infrastruktur verfügen, wird die Gelegenheit zum Lernen in der Schule gegeben. Es ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler in der Notbetreuung an den Fernunterrichtsangeboten teilnehmen können.
    Die Eltern teilen der Schule über die Klassenleitung bis Freitag, 18.12.2020, 13:00 Uhr mit, ob sie von der Möglichkeit der Notbetreuung Gebrauch machen wollen.
  • Ab dem 15. Januar 2021 wird in Abhängigkeit der Infektionslage neu entschieden.

Zum Download:

  • Schreiben der Ministerin an die Schulleitungen vom 14. Dezember 2020: Download
  • Aktueller Hygieneplan-Corona Schulen in RLP: Download
  • Merkblatt Umgang mit Erkältungssymptomen in Kita und Schule: Download