Im Folgenden wird das Konzept der Schwerpunktschule beschrieben.
1. Grundsätze der Integrierten Förderung
2. Organisation der Integrierten Förderung
3. Leistungsbeurteilung
4. Aufgaben der Förderschullehrer/-innen bzw. Pädagogischen Fachkräfte
5. Aufgaben der Lehrer/-innen
6. Zusammenarbeit und Fortbildung
1. Grundsätze der Integrierten Förderung
Wir sind ein Lernort für alle und ermöglichen unseren Schülern und Schülerinnen einen Schulabschluss, der ihren individuellen Möglichkeiten entspricht (Abschluss der Schule mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung, Besonderen Form der Berufsreife, Berufsreife, Sekundarabschluss I, Fachhochschulreife. Der Unterricht für Schüler/-innen, bei denen ein sonderpädagogischer Förderbedarf besteht, orientiert sich an den entsprechenden Lehrplänen und Richtlinien der zuständigen Förderschule. In der Regel arbeiten alle Schüler/-innen an den gleichen Unterrichtsthemen auf individuell angepassten Niveaustufen.
Für die pädagogische Arbeit mit unseren Schülern und Schülerinnen gelten folgende Grundsätze:
- Die Klassenlehrer/-innen der neuen 5. Schuljahre sowie die zuständigen Förderschullehrer/-innen (FöL) / Pädagogische Fachkraft (PF) treffen sich mit den Klassenlehrer/-innen der abgebenden Grundschulen, um einen fließenden Übergang vorzubereiten.
- Wir beobachten die Entwicklung der einzelnen Schüler/-innen, um bei Über- oder auch Unterforderung reagieren zu können.
- Die Differenzierung findet sowohl im Klassenverband als auch in Kleingruppen statt.
- Der Unterricht ist - wenn erforderlich - zieldifferent. Im zieldifferenten Unterricht streben nicht alle Schüler/-innen im Unterricht die gleichen Lernziele an. Alle Schüler/-innen verfolgen jedoch die Lernziele, die ihren individuellen Möglichkeiten entsprechen.
- Für jeden Förderschüler / jede Förderschülerin werden individuelle Förderpläne erstellt.
2. Organisation der Integrierten Förderung
Um einen angemessenen Umfang der Förderung zu garantieren, wurde festgelegt, dass
- die Stunden der FöL und der PF generell den Schwerpunktklassen zugewiesen werden.
- der/die FöL von anderen Lehrer/-innen zur Beratung angefordert werden können. Um dies zu ermöglichen kann der/die FöL / die PF in Absprache bei Bedarf gemeinsam unterrichtete Stunden verlassen.
- der/die FöL und die PF möglichst nicht als Vertretungslehrkräfte eingesetzt werden, wenn dafür gemeinsam unterrichtete Stunden nicht mehr möglich sind.
- der/die FöL, die PF, Klassenlehrer/innen und Fachlehrer/innen als Team gemeinsam für die integrative Förderung verantwortlich sind.
3. Leistungsbeurteilung
Schüler/-innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf erhalten ein Zeugnis mit dem Zeugniskopf unserer Schule. Werden die Schüler/-innen zieldifferent nach dem Bildungsgang Lernen unterrichtet, erhalten sie bis einschließlich zum Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 8 Verbalbeurteilungen. Zeugnisnoten werden nur in den Fächern gegeben, die zielgleich unterrichtet werden. Schüler/-innen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung werden grundsätzlich verbal beurteilt.
4. Aufgaben der Förderschullehrer/-innen bzw. Pädagogischen Fachkräfte
Die Anwesenheit einer zusätzlichen Betreuungsperson in den Schwerpunktklassen kommt der gesamten Klasse zugute, da eine zweite Beraterperson zur Verfügung steht bzw. die Kleingruppenförderung leichter durchgeführt werden kann. Die FöL und PF arbeiten darüber hinaus planerisch mit den Fachlehrern und Fachlehrerinnen zusammen. Der Fokus der FöL und PF liegt aber eindeutig auf der Förderung der Schüler/-innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf.
- Eine PF oder ein/e FöL wird einer oder mehreren Klasse/n fest zugeordnet.
Dabei hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass die PF ab Klassenstufe 7 eingesetzt wird. - Der/Die FöL / die PF arbeitet mit den entsprechenden Lehrern und Lehrerinnen im Hinblick auf Differenzierungsmaßnahmen für die Förderschüler/-innen (auch im Bereich der Leistungsmessung) kontinuierlich zusammen und unterstützt die Schüler/-innen während des laufenden Unterrichts, indem er/sie z.B.
- Aufgabenstellungen vereinfacht erklärt.
- bei der Durchführung von Arbeiten den Fortgang unterstützt.
- differenzierte Aufgaben erarbeitet.
- zu schwierige Texte reduziert.
- Um eine optimale Differenzierung und Förderung zu ermöglichen, sollten die Regelschullehrer/-innen den FöL / PF regelmäßig und rechtzeitig mitteilen, welche Themen geplant sind.
- Der/Die FöL / die PF hält zusammen mit dem Klassenlehrer / der Klassenlehrerin Kontakt zu den Eltern.
- Der/die FöL / die PF unterstützt und begleitet intensiv die Prozesse der Berufsorientierung der Schüler/innen.
5. Aufgaben der Lehrer/-innen
Alle Lehrer/-innen sind für die besondere Förderung der Förderschüler/-innen zuständig. Sie unterstützen sich gegenseitig.
- Sie planen ihren Unterricht so, dass möglichst viele Gelegenheiten zur individuellen Förderung gegeben werden.
- In Fächern, in denen keine unterstützende Lehrperson im Unterricht anwesend ist, sind die Lehrer/-innen verstärkt für die Differenzierungsmaßnahmen verantwortlich.
- Die Fachlehrer/-innen geben den FöL / PF und den Klassenlehrer/-innen halbjährlich schriftliche Informationen zur Entwicklung der Förderschüler/-innen (Zeugnisse).
6. Zusammenarbeit und Fortbildung
Alle Kollegen und Kolleginnen sind zur Kooperation verpflichtet. Integrative Förderung erfordert ein Mehr an Absprachen, Planungen und Fortbildung. Deshalb legen wir großen Wert darauf, den organisatorischen Rahmen soweit wie möglich so zu gestalten, dass die Kollegen und Kolleginnen dazu auch die notwendige Zeit finden:
- Die Schulleitung benennt eine/n Ansprechpartner/in für die Angelegenheiten der Schwerpunktschule.
- Schwerpunktkonferenzen, bei der sich die Klassenlehrer/-innen, FöL / PF und ein Mitglied der Schulleitung austauschen können, finden regelmäßig statt. Diese wird von der/dem Koordinator/in Schwerpunktschule inhaltlich geplant und er/sie lädt dazu ein.
- Auf den Gesamtkonferenzen wird regelmäßig über die Arbeit der Schwerpunktschule informiert.