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Polizeihunde

 

Als Einsatzmittel der Polizei ist der Diensthund formell ein Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (vgl. Unmittelbarer Zwang). Für die Rechtssituation in Österreich ist das Waffengebrauchsgesetz §10 Diensthunde maßgeblich. Diensthunde werden praktisch weltweit von Polizei  eingesetzt. Verwendung als Diensthunde finden vor allem Hunde der anerkannten Diensthunderassen. „Die Diensthunderassen sind einmal vom Arbeitskreis der diensthundehaltenden Behörden in Deutschland definiert worden.

„Als um 1902 eine Dogge im Polizeidienst bei einem Großbrand die Menschen vom Gefahrenort fernhielt, war das Polizeidiensthundewesen geboren. Als 1904 ein Polizeihund in Braunschweig einen Mörder aufspürte, wurden Hunde nicht nur zum Schutzdienst sondern auch zum Geruchsspurenvergleich bei polizeilichen Ermittlungen In der Zeit des Nationalsozialismus wurden auch Diensthunde in Konzentrationslagern eingesetzt. „ (vgl.https://de.wikipedia.org/wiki/Diensthund ).

Im Strafvollzug werden Diensthunde als Schutzhund und Drogenspürhund eingesetzt. Spürhunde werden in einigen Ländern eingesetzt, um die einhaltund beim Transport landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu überwachen.

Bild Quelle:http://images.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.polizei-schweiz.ch%2Fthumb_uc_28224_w5000_archib_polizeihund_der_kapo_schwyz.jpg&imgrefur                                  Von: Emely Vetter